AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

Ihr Anbieter und Vertragspartner:
Heike Löwer
Am Holderstrauch 12
63607 Wächtersbach
www.heike-loewer.de
Geschäftsinhaberin: Heike Löwer

§ 1 Geltungsbereich

(1) Heike Löwer bietet eigenkreative Reden und künstlerischen Gesang rund um Hochzeiten, kirchliche und standesamtliche Trauungen, Taufe, Geburtstage, Sektempfänge und Firmenevents an.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Heike Löwer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

(4) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für den Auftraggeber gelten
die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Bei der Bewerbung der Dienstleistung durch Heike Löwer ist mit der Einräumung der Möglichkeit zur Auftragsanfrage noch kein verbindliches Angebot verbunden.

(2) Wenn der Kunde eine konkrete Anfrage stellt, kann Heike Löwer den Eingang dieser Anfrage zunächst bestätigen. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Anfrage eingegangen ist.

(3) Soweit für die Festlegung des Vertragsinhalts erforderlich, vereinbaren die Parteien darüber ein Planungsgespräch.

(4) Heike Löwer erstellt auf der Grundlage der Anfrage des Kunden und/oder des gemeinsamen Planungsgesprächs dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.

(5) Bei Buchungen mit einem Betrag über EUR 400.- ist zwingend die Bestätigung des Angebotes durch Unterschrift des Auftraggebers und Rücksendung per Post oder E-Mail mit Scan nötig. Durch die Unterschrift erfolgt ein Vertragsabschluss mit Anerkennung der AGB.

(6) Der Auftraggeber ist dafür zuständig, dass die Anbieterin mindestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung Zutritt zu den Räumlichkeiten hat. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Anbieterin frühzeitig darüber zu informieren. (Bei standesamtlichen Trauungen ist oft nur eine kürzere Aufbauzeit möglich).

§ 3 Leistungsumfang, Vertretung

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Heike Löwer ihre Leistungen nach besten Gewissen auf der Grundlage der üblichen Güte und der rechtlichen sowie tatsächlichen Rahmenbedingungen des Auftrags; Heike Löwer ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.

(3) GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht vom Dienstleister übernommen.

(4) Die Liederwahl muss bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung definitiv festgelegt sein und ist der Anbieterin schriftlich (E-Mail) mitzuteilen.

(5) Bei Buchungen zum Sektempfang, Abendveranstaltungen o.ä. gilt die vereinbarte Gage für den definierten Zeitraum. Für jede weitere angefangene Stunde stellt die Anbieterin einen Preis von EUR 75.- in Rechnung. Eine Ausdehnung des Zeitraums wird vor Ort in Rücksprache mit dem Auftraggeber festgelegt.

(6) Im vereinbarten Zeitraum steht der Anbieterin jede Stunde eine frei wählbare Pause von mindestens 15 Minuten zu. In diesen Pausen kann die Anbieterin Musik ab Band laufen lassen.

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird Heike Löwer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versehen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Heike Löwer von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch Heike Löwer wiederholt werden müssen oder verzögert werden

(2) Soweit Gestaltungsleistungen auf Entwürfen und Vorlagen des Kunden beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Heike Löwer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Heike Löwer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen

§ 5 Urheberrecht

(1) Die von Heike Löwer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erstellten und/oder vorgetragenen Werke unterliegen dem Schutz des deutschen Urheberrechts. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke selbst oder einzelne Gestaltungselemente des Werks in anderer Form zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung und weitere Verwendung von Videoaufnahmen mit Ton anlässlich der Durchführung einer Rede durch Heike Löwer.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind Entwürfe und fertige Texte, die dem Kunden im Rahmen der Durchführung überlassen werden, nach Beendigung des Auftrags ohne weitere Aufforderung vom Kunden zu vernichten. Eine Weitergabe an Dritte und/oder die anderweitige Nutzung – auch in Teilen – ist nicht gestattet.

§ 6 Vergütung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, an Heike Löwer die vertraglich vereinbarte Pauschalvergütung zu zahlen.

(2) Bei freien Trauungen, Namenszeremonien, Willkommensfeste, Geburtstage und Firmenevents ist das Honorar in zwei Raten fällig und wird von Heike Löwer nach dem Planungsgespräch im Sinne von § 2 Absatz 3 dieser AGB in Rechnung gestellt.

(3) Die erste Rate ist nach dem ersten Gesprächstermin fällig. Die zweite Rate ist 10 Tage vor dem Zeremonie- / Veranstaltungstermin fällig.

(4) Die vereinbarte gesamte Gage ist netto. Der Ausweis der Umsatzsteuer entfällt gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

§ 7 Haftung

(1) Heike Löwer haftet im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Heike Löwer, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).

(3) Uneingeschränkt haftet Heike Löwer aufgrund einer Garantie und nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von Heike Löwer beruhen. Darüber hinaus haftet Heike Löwer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 8 Rücktritt und Kündigung

(1) Verträge können von Heike Löwer bis zur vollständigen Auftragsausführung aus wichtigem Grund gekündigt werden; das Recht beider Vertragspartner zu Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Heike Löwer ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. § 4 dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung seiner vereinbarten Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.

(2) Kündigt Heike Löwer den Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so sind bereits erbrachte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abzurechnen und durch den Kunden auszugleichen. Heike Löwer ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge nur dann verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch Heike Löwer erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar gewesen wären.

(3) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Heike Löwer ist dann berechtigt, Aufwand und Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm durch eigene Leistungen oder durch Leistungen Dritter im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstanden sind. Heike Löwer kann nach eigener Wahl in Fällen, in denen Leistungen durch Heike Löwer am Tag der Hochzeit stattfinden sollen, statt der Abrechnung nach Satz 2 pauschal folgende anteilige Vergütung vom Kunden verlangen: 30% wenn noch mindestens sechs Monate, 60% wenn mehr als drei Monate und 85% wenn mehr als drei Wochen und bis zu drei Monate zwischen der Kündigung bzw. dem Rücktritt und dem Tag der Hochzeitsveranstaltung liegen. Bei kurzfristigeren Erklärungen in diesem Sinne (Kündigung bzw. Rücktritt) sind 95% der Vergütung fällig. Hat der Kunde die Vergütung bereits voll oder teilweise geleistet, gelten die vorstehenden Sätze für das Behalten dürfen der Vergütung in der jeweiligen Höhe entsprechend.

(4) Mit den Zahlungen nach Absatz 2 und 3 erwirbt der Kunde an Werken, Entwürfe etc. keine Rechte; Dokumente, Daten und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Kunden sind, sind unverzüglich an Heike Löwer nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten.

§ 9 Technik

(1) Tontechnik und allfällige Lichttechnik wird durch die Anbieterin mitgebracht, aufgebaut und selbst bedient.

(2) Der Auftraggeber hat vorgängig dem Veranstalter vor Ort (Kirche, Standesamt, Restaurant usw.) den Auftritt anzukünden und den Auftritts-Standort inklusive vorhandenem Stromanschluss zu klären. Der Standort ist der Anbieterin spätestens beim Aufbau mitzuteilen. Falls kein Stromanschluss vorhanden ist, ist dies der Anbieterin auf jeden Fall spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen.

(3) Bei Freiluft-Veranstaltungen ist vom Auftraggeber für eine wetterfeste Unterstellmöglichkeit für die
Anbieterin und die Technik zu sorgen

§ 10 Allgemeine Pflichten / Informationspflichten

(1) Das Brautpaar stellt der Rednerin nach der Hochzeit 5-8 Fotos der Trauung zur Verfügung und erteilt die unwiderrufliche Nutzungserlaubnis für Marketingprodukte, Webseite der Rednerin und Postings in Social Media.

(2) Um Nachahmung vorzubeugen, ist die Veröffentlichung bzw. Verbreitung der Traurede, sowie die Weitergebe an Dritte, untersagt. Einblicke in die Rede werden vor der Trauung nicht gewährt. Das Urhaberrecht liegt bei der Rednerin.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag zwischen dem Dienstleister und einem Kunden, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist der Gerichtsstand der Sitz von Heike Löwer.

(3) Die freie Rede ist von der Rednerin, individuell unter Berücksichtigung, der Wünsche und Vorgaben, des Brautpaares zu erstellen. Dazu darf sich die Rednerin im Rahmen der Künstlerischen Freiheit in Wort, Bild, Ton und Gesang frei ausdrücken. Die Rede steht im geistigen Eigentum der Rednerin und deren Inhalt kann nicht Teil einer nachträglichen Mängelrüge sein.Die Aushändigung der freien Rede in Schriftform ist dabei nicht vorgesehen und somit nicht inklusive.

(4) Der Aufraggeber verpflichtet sich, der Rednerin/Musikerin Heike Löwer  1 Stunde vor dem Beginn der Zeromonie einen Beutel Zitronen zu übergeben.

Stand: 19.04.2024